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Rechtsberatung

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, sich in immer kürzeren Zeiträumen zu verändern, um neuen Marktgegebenheiten gerecht zu werden. Arbeitsrechtliche Bestimmungen stehen Veränderungen oft im Weg. Wir finden Möglichkeiten, notwendige Veränderungen mit geltenden Vorschriften in Einklang zu bringen. Wir streben einvernehmliche Lösungen an. In Fällen, in denen sich streitige Auseinandersetzungen nicht verhindern lassen, vertreten wir Sie auch in Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern oder Arbeitnehmervertretern. Wir unterstützen Sie auch bei der Umsetzung neuer Vergütungsmodelle, der Einführung oder Anpassung von betrieblichen Altersversorgungssystemen und der Entwicklung und Einführung neuer Mitarbeiterbeteiligungsformen. Bei der Gestaltung von Geschäftsführeranstellungsverträgen und der Klärung des Sozialversicherungsstatus sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner in Siegen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Überblick

  1. 01Erstellung von Arbeitsverträgen sowie Dienstverträgen von Geschäftsführern und Vorständen einschließlich der Klärung von Fragen zur Sozialversicherungspflicht
  2. 02Beratung bei der Gestaltung flexibler Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle
  3. 03Prozessführung vor Arbeitsgerichten, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren
  4. 04Beratung in sämtlichen Fragen des Personalwesens bei Einstellungen, Versetzungen, Abmahnungen, Kündigungen und Änderungskündigungen als auch bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen
  5. 05Einführung und Gestaltung besonderer Beschäftigungsformen wie Befristungen und Teilzeitarbeit
  6. 06Beratung bei betrieblichen Umstrukturierungen, Reorganisationen und Betriebsübergängen
  7. 07Einführung und Neustrukturierung der Betrieblichen Altersversorgungsmodelle auch unter steuerlichenund bilanziellen Gesichtspunkten
  8. 08Beratung in Fragen des Betriebsverfassungsrechts und Vertretung in Einigungsstellenverfahren
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